Delegierter fÜr Opfer von fÜrsorgerischen Zwangsmassnahmen

Luzius Mader - Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
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Letzte Sitzung des Runden Tisches

Medienmitteilung vom 8. Februar 2018:
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Der Runde Tisch hat seine Aufgaben erfüllt

Aufarbeitung frÜherer fÜrsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Bitte beachten:

2018 wurde der Runde Tisch aufgelöst. Damit erübrigte sich auch die Funktion des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen.

Diese Internetseite wird deshalb seither nicht mehr aktualisiert. Weitere und insbesondere auch aktuelle Informationen zur Thematik finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die Mitglieder des Runden Tisches, dessen erste Sitzung im Juni 2013 abgehalten wurde, zu einer Abschluss-Zeremonie am 17. Mai 2018 eingeladen. Durch die Auflösung des Runden Tisches wurde zudem die Funktion des Delegierten, Luzius Mader, aufgehoben.

Ein düsteres Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte

Die Schweiz arbeitet gegenwärtig ein schwieriges Kapitel ihrer Sozialgeschichte auf. Es geht um das Schicksal von Kindern und Jugendlichen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (FSZM) oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Zu den Betroffenen zählen etwa Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte (Personen, die im Rahmen administrativer Massnahmen in geschlossene Anstalten, zum Teil sogar in Strafanstalten eingewiesen worden sind), Personen, deren Reproduktionsrechte verletzt worden sind (unter Zwang oder ohne Zustimmung erfolgte Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen), Zwangsadoptierte, Fahrende.

Im Anschluss an den Gedenkanlass im April 2013 wurde ein Runder Tisch (RT) ins Leben gerufen, dem Vertreter von Opfern sowie von verschiedenen Behörden und Institutionen angehören. Dieser hat inzwischen zahlreiche Massnahmen initiiert, über die auf diesen Seiten weitere Informationen zu finden sind. Parallel dazu hat das Parlament im Jahr 2014 mit der Verabschiedung eines entsprechenden Bundesgesetzes die administrativ versorgten Menschen rehabilitiert.

Nachdem die Wiedergutmachungsinitiative im Dezember 2014 zustandegekommen ist, hat der Bundesrat einen indirekten Gegenentwurf ausarbeiten lassen. Anfang Dezember 2015 hat der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und gleichzeitig die Botschaft zur Wiedergutmachungsinitiative und zum Gegenentwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet.. Das Plenum des Nationalrats hat das Geschäft in der Sondersession vom 26. und 27. April 2016 behandelt und dem indirekten Gegenentwurf mit 143 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen sehr deutlich zugestimmt. Am 15. September 2016 hat der Ständerat die Vorlage behandelt und dem indirekten Gegenvorschlag mit 36 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen deutlich zugestimmt. Die Schlussabstimmung in beiden Räten erfolgte am 30. September 2016. Die Referendumsfrist ist am 26. Januar 2017 unbenützt abgelaufen. Somit kann das Gesetz AFZFG am 1. April 2017 in Kraft treten.

Februar 2017