MEDIENMITTEILUNG
6. Dezember 2013
Klarstellung: Gesetz rehabilitiert nur die administrativ versorgten Menschen
Am 4. Dezember 2013 hat der Nationalrat den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen angenommen (vgl. Medienmitteilung EJPD vom 13. November 2013).
Die Vorlage sieht drei Kernpunkte vor: Erstens die Anerkennung des Unrechts, zweitens eine wissenschaftliche Aufarbeitung, drittens den Schutz der Akten sowie ein Einsichtsrecht für die Betroffenen. Entgegen gewissen Medienberichten betrifft das Bundesgesetz nicht sämtliche Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, sondern beschränkt sich auf die administrativ Versorgten. Trotzdem stellt die Vorlage einen wichtigen Schritt bei der Aufarbeitung dieses düsteren Kapitels der Schweizer Geschichte dar.
Der Gesetzesentwurf verzichtet auf finanzielle Entschädigungen des Bundes zugunsten der administrativ versorgten Menschen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme jedoch ausdrücklich festgehalten, dass die Ablehnung finanzieller Entschädigungsansprüche im Rahmen des zu schaffenden Bundesgesetzes nicht ausschliesse, dass zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werde, ob im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtungsweise der Situation der Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und anderer Fremdplatzierungen gewisse finanzielle Leistungen ausgerichtet werden sollen (vgl. Stellungnahme des Bundesrates). Diese Haltung wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Geschäfts im Nationalrat von verschiedenen Votanten begrüsst.
Diese ganzheitliche Betrachtungsweise wird durch den Runden Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vorgespurt. Weitere Informationen zum Runden Tisch finden Sie unter: Runder Tisch.